[Bereichsnavigation]
[Hauptnavigation]
Mit der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung werden sich in den kommenden Jahren einschneidende Veränderungen bei der Nutzung anfallender Klärschlämme ergeben. Die bodenbezogene Klärschlammausbringung wird auf kleine Anlagen begrenzt und eine grundsätzliche Pflicht zur P-Rückgewinnung aus Klärschlamm eingeführt. Der Handlungsdruck wird verstärkt durch die Veränderungen im Düngerecht und damit einhergehendem wachsendem Flächenbedarf für die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm.
Die Übergangsfrist von 12 bzw. 15 Jahren für die Einführung einer P-Rückgewinnung aus Klärschlamm oder Klärschlammasche mit 12 bzw. 15 Jahren erfordert eine zügige Konzeption von Maßnahmen und ihre konsequente Umsetzung. Vielfältige Phosphorrückgewinnungsverfahren wurden entwickelt, sind aber in ihrem technologischen Ansatz und ihrer erzielten Anwendungsreife deutlich zu differenzieren. Weiterhin muss die Verfahrensauswahl regionale und örtliche Gegebenheiten berücksichtigen.
Im großen Hörsaal der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock informierten sich ca. 100 Teilnehmer über den aktuellen Sachstand bei der Phosphorrückgewinnung.
Die Präsentationen stehen für die Teilnehmer der Veranstaltung hier zum Download bereit (passwortgeschützt).
Quelle: MV1 Hier geht es zum Video auf Youtube
Prof. Dr. Jens Tränckner
Universität Rostock, P-Campus Rostock
Dr. Christian Kabbe
Deutsche Phosphor-Plattform DPP e.V.
[Ende des Inhalts]
21.08.2018
Satower Str. 48
18059 Rostock
Tel.: +49 (0) 381 498 - 3461
Fax: +49 (0) 381 498 - 3462
wasserwirtschaft.auf(at)uni-rostock.de
Impressum